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Der Umgang mit Tourismusabgaben auf Geschäftsreisen

In vielen Destinationen im In- und Ausland müssen Besucher:innen eine Kurtaxe oder Tourismusabgabe entrichten, darunter auch bekannte Metropolen wie Berlin und Hamburg.

Bei Dienstreisen gibt es keine gesetzliche Befreiung von diesen Abgaben. Es gibt jedoch einige Zielorte, die Geschäftsreisende von den Abgaben befreien, um den Geschäftstourismus zu fördern. Diese Regelungen variieren je nach Reiseziel.

Ob Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Tourismusabgaben für Dienstreisen erstatten, entscheiden Sie mangels gesetzlicher Grundlage individuell. 

Zusammenfassend lassen sich drei Ausgangssituationen unterscheiden:

    1. Die Destination erhebt keine Tourismusabgaben für Geschäftsreisende
    2. Der Arbeitgeber erstattet die Tourismusabgabe
    3. Der Reisende trägt die Kosten der Tourismusabgabe

Wenn Sie ein Hotel über Lanes & Planes buchen, erfolgt die Bezahlung im Rahmen der Kostenübernahme inkl. Kurtaxe und Tourismusabgabe durch Lanes & Planes.

Sollte dies nicht gewünscht sein, sind wir gerne bereit, die Kostenübernahme für Ihr Unternehmen entsprechend anzupassen.

Bitte wenden Sie sich für eine Anpassung der Kostenübernahme an Implementierung oder an Account Management. 


 

 

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