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Die Unterscheidung von Steuernummern

Steuernummer: für Unternehmen, welche ausschließlich in Deutschland geschäftlich tätig sind, genügt diese.

Eine Steuernummer besteht aus 10-11 Ziffern, die meist durch zwei Schrägstriche getrennt wird. Die Steuernummer wird vom Finanzamt vergeben. Bereits durch Umzug kann die Steuernummer vom jeweilig örtlichen Finanzamt geändert werden. (Beispiel: 00/001/00001).

 

Umsatzsteuer-ID: für Unternehmen, welche grenzüberschreitende (EU) Geschäftsvorgänge tätigen, ist diese zwingend notwendig.

Eine Umsatzsteuer-ID kennzeichnet ein Unternehmen innerhalb der EU. Die USt-ID Nummer muss beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) unter Angabe der Steuernummer beantragt werden. Eine Umsatzsteuer-ID ist nur für Unternehmen bzw. selbständig tätige Unternehmer erhältlich. Für Geschäfte innerhalb der EU muss eine Umsatzsteuer-ID vorliegen. Sie beginnt mit dem EU-Länderkürzel, dann eine Reihe von bis zu 12 Ziffern (z.B. DE123456789).

Die USt-ID muss im Impressum auf der Firmen-Webseite angegeben sein (§5 TMG), ansonsten kann dies eine Abmahnung zur Folge haben.

 

Vorteil: 

Bei Vorlage einer Umsatzsteuer-ID entfällt das aufwendige Doppelbesteuerungsverfahren, d.h. wenn beide Unternehmen eine Umsatzsteuer-ID aufweisen, darf der Lieferant der Ware bzw. Dienstleistung keine USt in Rechnung stellen und muss diese somit nicht abführen. Lediglich der Abnehmer bzw. Kunde muss die USt in seinem Land nach den dort geltenden Vorschriften an das Finanzamt dort abführen.

Wichtig:

Auf der Rechnung müssen die richtigen USt-ID’s beider Unternehmen stehen!

 

Steuer-ID: personenbezogen für eine natürliche Person, für Unternehmen nicht relevant.

Die Steuer-ID ist personenbezogen und wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Sie besteht aus 11 Ziffern, sie wird vom Finanzamt, aber auch von Banken, Familienkasse, Rentenkasse oder auch Bundesagentur für Arbeit abgefragt, z.B. 99 999 999 999.

 

 

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