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Verpflegungsmehraufwand 3-Monatsfrist

 

Laut einer gesetzlichen Regelung werden Verpflegungspauschalen für eine zusammenhängende Tätigkeit am selben Einsatzort für maximal 3 Monate gewährt.

Wenn Sie Ihren Verpflegungsmehraufwand erstellen, müssen Sie deshalb bestätigen, dass die 3-Monatsfrist nicht überschritten wird.

Weitere Details dazu finden Sie im Infotext: Bildschirmfoto_2022-07-25_um_16.35.02.png

 

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