Laut einer gesetzlichen Regelung werden Verpflegungspauschalen für eine zusammenhängende Tätigkeit am selben Einsatzort für maximal 3 Monate gewährt.
Wenn Sie Ihren Verpflegungsmehraufwand erstellen, müssen Sie deshalb bestätigen, dass die 3-Monatsfrist nicht überschritten wird.
Weitere Details dazu finden Sie im Infotext:
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